Bewertungen

Zum Jahresende müssen für die Planbilanz und für den Jahresabschluss Bewertungen für Halb- und Fertigerzeugnisse erstellt werden.

Ebenso müssen Leistungen die zum Teil erbracht und noch nicht abgerechnet wurden bewertet werden. Da diese Bewertungen unter Umständen das Ergebnis maßgeblich beeinflussen können, sollten sie auch unterjährig berücksichtigt werden.



Weitere wichtige Dienstleistungen: